Bei Unsicherheit, ob die Bedingungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung (v.a. Anforderungen an die arbeitsagogische Berufspraxis und/oder an die berufliche Grundbildung) aufgrund des beruflichen Werdeganges voraussichtlich erfüllt werden, wird dringend empfohlen, frühzeitig eine Zulassungs-Vorabklärung durch die QS-Kommission vornehmen zu lassen (Gebühr: CHF 150.-).

Aus praktischen Gründen sollten Zulassungs-Vorabklärungen bis spätestens im Oktober des Vorjahres der jeweiligen Abschlussprüfung vorgenommen werden:

  • Beide Formulare "Zulassungs-Vorabklärung" und "Praxisbestätigung Arbeitgeber" vollständig ausfüllen
  • Alle im Formular "Zulassungs-Vorabklärung" verlangten Dokumente beilegen
  • Kopie Zahlungsbeleg für die Gebühr beilegen
  • Zustellung aller Unterlagen per E-Mail an das Prüfungssekretariat

Die QS-Kommission nimmt die Zulassungs-Vorabklärung i.d.R. innerhalb von ca. 4 Wochen vor und eröffnet den Entscheid schriftlich. Dieser muss der Anmeldung zur Abschlussprüfung beigelegt werden.

Verbindliche Vorabklärungs-Entscheide werden nur noch bis und mit Abschlussprüfung 2023 gefällt werden (vgl. letzte Abschlussprüfung HFP). Es gelten die für das jeweilige Prüfungsjahr gültigen Versionen der Prüfungsordnung und der Wegleitung.

Einzahlung Gebühr Zulassungs-Vorabklärung

Schweizerischer Trägerverein HFP Arbeitsagogik
Burgiwil 28B
3664 Burgistein

PC-Konto: 85-425433-7
IBAN: CH58 0900 0000 8542 5433 7

 

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