Abmeldung

Abmeldungen (Rücktritte) von der Prüfung sind

  • in jedem Falle schriftlich und per Post an das Prüfungssekretariat zu richten.
  • bis längstens am 03. Juli 2024 (eintreffend) und gemäss den untenstehenden Tarifen möglich. Danach ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes gemäss Ziffer 4.2 der Prüfungsordnung 2013 vom 23.04.2013 mit Änderungen vom 01.01.2015 möglich.
    Bei Nichteinhaltung dieser Regelung gilt die Abschlusssprüfung als nicht bestanden und zählt als Prüfungsversuch.

Abmeldegebühr

A. Erstprüfung

  • Abmeldung bis Montag, 22. April 2024: CHF 250.-
  • Abmeldung bis Mittwoch, 03. Juli 2024: CHF 850.-
  • Die Gebühr für das Genehmigungsverfahren Disposition Diplomarbeit wird nicht zurückerstattet.
  • Spätere Abmeldung: Ganze Gebühr Abschlussprüfung.

 

B. Wiederholungsprüfung

  • Abmeldung bis Mittwoch, 03. Juli 2024: CHF 250.-
  • Die Gebühr für ein allfälliges Genehmigungsverfahren Disposition Diplomarbeit wird nicht zurückerstattet.
  • Spätere Abmeldung: Ganze Gebühr Wiederholungsprüfung.
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