Arbeit ist ein Menschenrecht, ein zentraler Pfeiler der Identität des Menschen und Vorausetzung für eine wirtschaftlich eigenständige Lebensführung. Arbeitsagoginnen und Arbeitsagogen unterstützen, fördern und begleiten ihre Klientinnen und Klienten in unterschiedlichsten Wirkungsfeldern bei der beruflichen und sozialen (Re-)Integration und bei der Wiedererlangung einer möglichst autonomen, gesellschaftlichen Rolle.

Arbeitsagoginnen und Arbeitsagogen verfügen über breite Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen in den zentralen Arbeitsprozessen des arbeitsagogischen Arrangements; sie können

  • Förderprozesse planen, umsetzen, evaluieren und anpassen
  • geeignete Aufträge akquirieren und Produkte erstellen sowie Dienstleistungen erbringen
  • eine Produktions- oder Dienstleistungseinheit in einer Institution führen
  • die Zusammenarbeit mit und zwischen den Klientinnen und Klienten gestalten
  • mit internen und externen Kooperationspartnern sowie Anspruchsgruppen zusammenarbeiten

An der höheren Fachprüfung weisen sich die Kandidierenden darüber aus, dass sie über die geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und vernetzten Handlungskompetenzen verfügen und diese im beruflichen Alltag auftragsgemäss und situationsadäquat einsetzen können.

 

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