Zulassung ab Prüfungsjahr 2020

  • Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die fünf Modulzertifikate gemäss Ziffer 3.32 der Prüfungsordnung 2013 vom 23.04.2013 mit Änderungen vom 01.01.2015 vorlegen kann und alle übrigen Vorgaben erfüllt.
  • Die nach alter Prüfungsordnung 2009 erworbenen Kompetenznachweise sind nicht mehr gültig.

 

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