Zulassung ab Prüfungsjahr 2020
- Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die fünf Modulzertifikate gemäss Ziffer 3.32 der Prüfungsordnung 2013 vom 23.04.2013 mit Änderungen vom 01.01.2015 vorlegen kann und alle übrigen Vorgaben erfüllt.
- Die nach alter Prüfungsordnung 2009 erworbenen Kompetenznachweise sind nicht mehr gültig.