Bildungsanbieter
Das Prüfungssekretariat darf dem Bildungsanbieter für ausschliesslich interne Zwecke die folgenden Informationen zukommen lassen:
- ob Sie die Prüfung bestanden oder nicht bestanden haben
- die Noten der Prüfungspositionen und -teile
- die in den einzelnen Beurteilungsdimensionen erzielte Punktzahl
Diese Mitteilung ermöglicht dem Bildungsanbieter eine Erfolgskontrolle und dient der Qualitätssicherung und -entwicklung.
Trägerschaft
Das Prüfungssekretariat darf der Trägerschaft folgende Daten zur Bearbeitung weitergeben:
- Anrede
- Name und Vorname
- Adresse
- PLZ und Wohnort
Veröffentlichung auf der Website des Trägervereins
Auflistung auf der Namensliste der Diplomandinnen und Diplomanden: Name, Vorname, Bildungsanbieter.