1. Die Übergangsfrist für die aktuelle Prüfungsordnung vom 23.04.2013 mit Änderungen vom 01.01.2015 ist abgelaufen.

2. Mit den nach alter Prüfungsordnung 2009 erworbenen Kompetenznachweisen ist die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht mehr möglich.

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