Hans-Huber-Strasse 4
Postfach 1853, 8027 Zürich
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Fax 044 283 45 50
Zulassung

 A Ordentliches Verfahren (gemäss Prüfungsordnung Ziff. 3.31)

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer

a über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer beruflichen Grundbildung verfügt;
oder
b über einen allgemeinbildenden Abschluss auf Sekundarstufe II oder einen Abschluss auf der Tertiärstufe und mindestens drei Jahre
Berufspraxis in einem Beruf gemäss Bst. a verfügt;
und
c zusätzlich eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit hauptsächlich arbeitsagogischem Inhalt und mit einem Beschäftigungsgrad von
mindestens 50% nachweist;
d über die erforderlichen Kompetenznachweise bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.

Vorbehalten bleiben die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr und die rechtzeitige und vollständige Abgabe der Diplomarbeit.

B Übergangsbestimmung (gemäss Prüfungsordnung Ziff. 9.2)

Wer vor dem 22. April 2009 einen Lehrgang gemäss Prüfungsordnung Ziff. 9.11 begonnen hat und diesen spätestens am 21. April 2014 mit dem Branchenzertifikat abschliesst, wird zur Abschlussprüfung gemäss Prüfungsordnung Ziff. 5 zugelassen.