Die QS-Kommission entscheidet auf Antrag von Kandidierenden im Einzelfall über die Gleichwertigkeit von anderweitig, nicht durch den Besuch von Kursen bei akkreditierten Anbietern erworbenen Kompetenzen.
Einreichung von Gesuchen: Die pdf-Datei "Dossier Gleichwertigkeitsanerkennung von Kompetenzen und Leistungen für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung Arbeitsagogik" beinhaltet das Formular "Gesuch um Gleichwertigkeitsanerkennung". Die Raster B1, B2, B3 (Seiten 8, 10, 12) sind am PC (oder mit Schreibmaschine) auszufüllen und stehen deshalb zusätzlich auch als Word-Dokumente zur Verfügung.
Kosten für die Überprüfung der Gesuche: Bei der ersten Vollständigkeitsprüfung der eingegangenen Unterlagen erfolgt gleichzeitig eine Einschätzung des gesamten Aufwandes. Die Kosten für die Dossierprüfung und den Gleichwertigkeitsentscheid werden nach dem geschätzten Aufwand berechnet und bis zu einem Maximalbetrag von CHF 2'400.-- in Rechnung gestellt.
→ Es werden keine Anfragen ohne das vollständig ausgefüllte Gesuch (Seiten 4 bis 13) beantwortet oder gar bearbeitet.

