Lehrgangsanbieter
Das Prüfungssekretariat darf dem Lehrgangsanbieter (sofern dieser bekannt ist) folgendes mitteilen:
- ob Sie bestanden oder nicht bestanden haben
- die einzelnen Fachnoten
Diese Mitteilung ermöglicht dem Lehrgangsanbieter eine Erfolgskontrolle und dient der Qualitätssicherung der Ausbildung und darf nur für interne Kontrollzwecke verwendet werden.

